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Careship steht für individuelle und zuverlässige Alltagsunterstützung.
Egal ob Hilfe im Haushalt, bei der Körperpflege oder Gesellschaft leisten - wir sind für Sie da. Basierend auf Ihren Wünschen und Ansprüchen finden wir die Unterstützung, die am besten zu Ihnen passt. Dabei stehen Ihre Zufriedenheit und die Qualität unserer Alltagshelfer im Mittelpunkt.
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Stundenweise buchbar
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Senden Sie uns online eine Anfrage mit allen Informationen zur benötigten Unterstützung. Anschließend starten wir unsere Suche.
2. Alltagshelfer kennen lernen
Sobald wir den passenden Alltagshelfer für Sie gefunden haben, wird dieser Sie kontaktieren, um die Details Ihres Ersttermins zu besprechen.
3. Unterstützung genießen
Egal ob regelmäßig oder gelegentlich, Ihr zuverlässiger Alltagshelfer unterstützt Sie ganz flexibel und passend zu Ihren Bedürfnissen.
So funktioniert Careship
Leistungen unserer Alltagshelfer
Haushaltshilfe
Sie benötigen Unterstützung im Haushalt? Ob Aufräumen, Staubsaugen, Waschen, Bügeln oder Fensterputzen - wir sind Ihr verlängerter Arm, um Sie im Alltag zu unterstützen.
Begleitung und Erledigungen
Wir begleiten Sie beispielsweise zu Arztterminen, Familienfeiern oder zum Einkaufen - bei Bedarf auch mit dem Auto. Darüber hinaus erledigen wir gerne Besorgungen für Sie.
Grundpflege
Egal ob Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen oder zu Bett gehen - unsere qualifizierten Alltagshelfer sind für Sie da.
Unsere Alltagshelfer
"Als gelernte Pflege- und Betreuungskraft unterstütze ich Menschen und möchte dazu beitragen, Momente der Freude und der persönlichen Begegnung zu ermöglichen."
"Mir ist es wichtig, für Menschen da zu sein und sich unabhängig von Alter, Herkunft oder gesundheitlichem Zustand auf einer Augenhöhe begegnen und respektieren zu können."
"Wenn ich meine SeniorInnen besuche, unterhalten wir uns viel, gehen spazieren, essen gemeinsam zu Mittag oder sehen uns alte Fotoalben an."
Andrea G.
Yannic F.
Senta G.
Die zuverlässigen und liebevollen Alltagshelfer bilden das Herz von Careship. Weil Qualität bei uns groß geschrieben wird, sind alle unsere über 1.000 Alltagshelfer geprüft und versichert.
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Wussten Sie, dass Ihnen schon ab Pflegegrad 2 bis zu 2.418€ jährlich für Unterstützung im Alltag zustehen?
Doch wie beantrage ich einen Pflegegrad, was muss ich dabei beachten und was steht mir seitens der Pflegeversicherung zu? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema Pflegegrade, Leistungsumfang, dem Ablauf der Antragsstellung und wie Sie sich am besten vorbereiten können - anschaulich erklärt und mit vielen Tipps von Careship.
Übersicht
Definition: Die Pflegegrade
Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Die 5 Pflegegrade und das neue Prüfverfahren
So funktioniert das Begutachtungsverfahren "NBA"
Was Menschen mit bereits anerkannter Pflegestufe wissen müssen
In 7 Schritten vom Antrag bis zum Pflegegrad
Die Leistungen der Pflegeversicherung - Eine Übersicht
Pflegegrade - alles was Sie wissen müssen
Allerdings hatten vor der Einführung der Pflegegrade vornehmlich körperlich beeinträchtigte Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn Sie beispielsweise Bedarf an Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität hatten. Bei psychischen Einschränkungen durch eine Demenz und der damit einhergehenden “Pflegestufe 0” waren die Leistungen sehr beschränkt.
Mit der Reform werden in der Begutachtung nun psychische Defizite und körperliche Einschränkungen gleichgestellt. Dadurch erhalten auch Menschen mit Demenz höhere Leistungen.
Auch für den Pflegegrad 1 ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Hierzu gehören vorrangig Schulungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Was sich beispielsweise für Menschen mit Demenz mit der neuen Pflegereform geändert hat, zeigen wir Ihnen anschaulich in unserem Beispiel:
Careship Beispiel:
Herr Meier hat eine Demenz, die mit erheblichen Einschränkungen in der Alltagskompetenz verbunden ist. Ihm wurde vor der Reform die „Pflegestufe 0“ zugewiesen, da er noch viele Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege und der Hauswirtschaft selbst erledigen kann. Im Monat standen ihm 104€ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.
Nach dem 01.01.2017 hat er den Pflegegrad 2 erhalten, wodurch er erstmals einen Anspruch auf Pflegegeld (316 Euro im Monat) oder Pflegesachleistungen (689 Euro im Monat) hat. Darüber hinaus besteht zusätzlich ein Anspruch auf Verhinderungspflege (bis zu 2.418 Euro im Jahr) und Angebote zur Unterstützung im Alltag (125 Euro im Monat). Dem Versorgungsbedarf von Herrn Meier wird somit viel besser entsprochen, als es vor der Reform der Fall war.
Die 5 Pflegegrade und das neue Prüfverfahren
Alle neuen Antragsteller für einen Pflegegrad werden seit Januar 2017 mit Hilfe des neuen Prüfverfahrens NBA ("Neues Begutachtungsassessment") von einem Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft. Um den Grad ihrer vorhandenen Selbstständigkeit einzustufen, nutzten die Gutachter einen speziell entwickelten Fragenkatalog. Basierend auf dem erstellten Gutachten trifft die Pflegekasse des Antragstellers die Entscheidung, ob und welchen Pflegegrad sie gewährt, oder ob sie den Antrag ablehnt.
Den Grad der vorhandenen Selbstständigkeit messen die Gutachter mithilfe eines Punktesystems, das dem Prüfverfahren NBA zugrunde liegt. Umso mehr Punkte der Antragsteller bei der Begutachtung erhält, desto höher fällt der genehmigte Pflegegrad aus - und desto höher sind auch die entsprechenden Leistungen, die von der Pflegekasse bezogen werden können.
Careship hat für Sie die Pflegegrade, inklusive der entsprechenden Punktzahlen, übersetzt:
Wichtiger Hinweis: Eine Ausnahme Stellen die früheren Härtefälle der Pflegestufe 3 da. Diese Pflegebedürftigen haben einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ - auch wenn sie bei der Prüfung durch den MDK nicht die erforderliche Mindestpunkzahl von 90 erreichen, können sie trotzdem Pflegegrad 5 erhalten.
Fazit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade:
Die neue Regelung hat insbesondere in der ambulanten Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu einer Erhöhung der Leistungsbezüge geführt. Insgesamt werden auch die Bedürfnisse Demenzkranker besser berücksichtigt.
1) Keine erneute Begutachtung erforderlich
Wenn bereits eine Pflegestufe vorliegt, muss keine erneute Begutachtung durch den MDK erfolgen, um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden.
2) Pflegestufen werden automatisch in Pflegegrade umgewandelt
Menschen, die bereits eine Pflegestufe zugewiesen bekommen haben und demnach schon Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden automatisch in einen Pflegegrad überführt. Dabei werden sie grundsätzlich in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet (z.B. von Pflegestufe 1 zu Pflegegrad 2). Personen, die erhebliche Einschränkungen in der Alltagskompetenz aufweisen (z.B. Menschen mit Demenz) vollziehen jedoch einen sogenannten Doppelsprung (z.B. von Pflegestufe 0 zu Pflegegrad 2).
Entsprechend gilt:
3) Bestandsschutz des Leistungsbezuges
Bei der Überführung von Pflegestufe zu Pflegegrad darf dem Leistungsbezieher laut dem Gesetzgeber kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heißt kein Pflegebedürftiger mit einer Pflegestufe darf mit einem Pflegegrad weniger Leistungen erhalten als vor der Reform. Auch bei einer erneuten Antragstellung, z.B. zwecks Höherstufung, können Pflegebedürftige nicht in ihrer Einstufung herabgesetzt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 01.01.2019.
Was Menschen mit bereits anerkannter Pflegestufe wissen müssen
Die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade wirkt sich auch auf Menschen aus, denen vor 2017 eine Pflegestufe zugesprochen wurde.
Bei Ihnen oder einem Angehörigen liegt bereits eine Pflegestufe vor? Dann lesen Sie unsere 3 Fakten zu der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade:
In 7 Schritten vom Antrag bis zum Pflegegrad
Wer ab dem Jahr 2017 erstmals einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse beantragt, muss im Rahmen des neuen Prüfverfahrens NBA ("Neues Begutachtungsassessment") von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ider der MEDICPROOF GmbH (bei privat Versicherten) persönlich begutachtet werden. Während der Überprüfung wird der Grad der vorhandenen Selbstständigkeit ermittelt. Anhand dessen werden Betroffene ggf. in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft. Diese Entscheidung trifft letztendlich die Pflegekasse des Versicherten.
Sie hatten in der Vergangenheit keine Pflegestufe und wollen nun erstmals einen Pflegegrad beantragen? Wir zeigen Ihnen in 7 einfachen Schritten wie es geht und worauf Sie achten müssen!
1. Stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse
Der erste Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad, ist die Antragstellung. Dafür können Sie sich z.B. telefonisch bei Ihrer Pflegekasse melden - diese ist Ihrer zuständigen Krankenkassen angeschlossen - und bekommen dann ein Antragsformular per Post zugesandt. Alternativ können Sie sich auch bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten lassen und dort einen Antrag stellen.
2. Postalischen Antrag ausfüllen und zurücksenden
Füllen Sie das erhaltene Antragsformular aus. Wichtig: Es muss vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Das vollständig ausgefüllte Formular wird anschließend an die zuständige Pflegekasse zurückgeschickt.
3. Terminvereinbarung mit dem MDK
Nachdem Sie das Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse eingereicht haben, wird sich ein Gutachter bei Ihnen melden, um einen Termin zur Evaluierung der Pflegesituation vor Ort zu vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten wird dies der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) sein und bei privat Versicherten ein anderer Gutachter.
4. Vorbereitung des Begutachtungstermins
Um dem Gutachter ein möglichst klares Bild Ihrer Situation zu vermitteln, sollten Sie den Termin gut vorbereiten. Es empfiehlt sich, die folgenden Unterlagen und Hilfsmittel für den Termin bereit zu halten:
Pflegetagebuch: Der Besuch dauert in der Regel 20- 120 Minuten, je nach Komplexität des Falles. Das ist nicht sehr viel Zeit für den Gutachter, um die komplette Pflegesituation zu beleuchten und fundierte Eindrücke zu sammeln. Daher ist es hilfreich, vorab mittels Pflegetagebuch den Alltag zu dokumentieren. Es bietet sich dafür eine Zeitspanne von 2-4 Wochen an. Auf diese Weise schaffen Sie für sich und auch den Gutachter einen guten Überblick über den Stand der Dinge und die jüngste Entwicklung des Unterstützungsbedarfs.
Medikamenten- und Krankenakte: Darüber hinaus empfiehlt es sich, die komplette Krankenakte sowie eine Übersicht aller Medikamente, die regelmäßig von der zu begutachtenden Person eingenommen werden, zur Hand zu haben. Erstellen Sie außerdem einen Arzt- und Therapeutenplan, der ersichtlich macht, wie viel Zeit die jeweiligen Termine und Anfahrten in Anspruch nehmen. Eine weitere Liste, die sich anzufertigen lohnt, ist die Pflegepersonen-Liste. Auf dieser sieht der Gutachter, wie viele Personen zu welchem Umfang bereits in die Betreuung und Pflege der betroffenen Person involviert sind.
Pflegehilfsmittel: Sollten bereits Hilfsmittel/ Pflegehilfsmittel in Verwendung sein, platzieren Sie diese sichtbar und greifbar. Auf diese Weise haben Sie sie bei Bedarf nicht nur direkt zur Hand, sondern der Gutachter nimmt auch Notiz davon. Wenn Sie weitere (Pflege-)Hilfsmittel benötigen, sollten Sie dies während des Termins thematisieren. Möglicherweise erhalten Sie sogar eine finanzielle Förderung/ Erstattung. Sollte bereits ein Pflegedienst beauftragt worden sein, lassen Sie auch diesen beim Termin dabei sein. Die Mitarbeiter haben meist Routine, was diese Termine angeht und bereichern die Begutachtung mitunter sehr.
Um optimal auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbereitet zu sein, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet, die Sie kostenlos herunterladen können:
Berechnen Sie jetzt Ihren Pflegegrad
Sie möchten wissen, welchen Pflegegrad sie nach einer Begutachtung durch den MDK voraussichtlich erhalten würden? Nutzen Sie jetzt unseren Pflegegradrechner:
selbstverständlich kostenlos
leicht verständlich
von Pflegewissenschaftlern entwickelt
So funktioniert das Begutachtungsverfahren "NBA"
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens überprüft der Gutachter des Medizinisches Dienstes der Krankenkassen (MDK) sechs verschiedene Lebensbereiche, um die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person festzustellen:
1. Mobilität - Hier geht es um die körperliche Beweglichkeit, z.B. wie gut der Pflegebedürftige sich aufsetzen oder gehen kann. (10 Prozent)
2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten - Verständnis und Kommunikation werden dabei begutachtet, z.B. zeitliche und räumliche Orientierung oder die Gesprächsfähigkeit.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Hierunter fallen Ängste oder Aggressionen im Alltag, z.B. Abwehrreaktionen bei Pflege-Maßnahmen. (Zusammen mit Punkt 2 kombiniert 15 Prozent)
4. Selbstversorgung - Kann der Pflegebedürftige sich selbst waschen, anziehen oder essen und trinken? (40 Prozent)
5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung - Der Gutachter beurteilt, ob die pflegebedürftige Person selbstständig ihre Medikamente einnehmen und ob sie mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator eigenständig umgehen kann. (20 Prozent)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - Hier spielt beispielsweise die eigenständige Tagesplanung oder der Besuch von sozialen Veranstaltungen eine Rolle. (15 Prozent)
5. Durchführung der Begutachtung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
Während der Begutachtung empfiehlt es sich, dass ein Angehöriger mit im Raum bleibt. Auf diese Weise können missverständliche Situationen aufgeklärt werden. Stolz, Scham oder geistige Veränderungen sorgen mitunter dafür, dass die Betroffenen Tatsachen unerwähnt lassen, schönreden oder schlichtweg falsch kommunizieren. Hinsichtlich der treffenden Zuordnung in einen Pflegegrad ist es allerdings äußerst wichtig, nah bei bei der Wahrheit zu bleiben. Achten Sie also darauf, dass alle Aspekte, die Einfluss auf die Selbständigkeit haben, Erwähnung finden.
Angehörige sollten bei aller Hilfsbereitschaft und Aufmerksamkeit stets darauf achten, nicht bevormunden zu wirken. Authentisches Verhalten ist wichtig, denn nur so kann sich der Gutachter ein reales Bild von der Situation machen.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Gutachter in Eile ist, lassen Sie sich nicht hetzen, Sie sollten sich die Zeit nehmen, die es braucht. Termine mit einer Dauer von bis zu zwei Stunden sind absolut vertretbar.
Ihre MDK-Checkliste:
Laden Sie sich jetzt unsere kostenlose Checkliste herunter, um optimal auf den Begutachtungstermin des MDK vorbereitet zu sein.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK) übernimmt die Begutachtung gesetzlich Versicherter hinsichtlich der Frage nach Pflegebedürftigkeit für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei entscheidet der MDK-Gutachter nicht nur, ob die Antragstellenden überhaupt offiziell pflegebedürftig sind, sondern auch zu welchem Grade. Der MDK entscheidet nicht über die Gewährung einer Leistung. Ob eine Leistung bewilligt oder abgelehnt wird, entscheidet die Kranken- oder Pflegekasse.
6. Zusendung des Gutachtens
Wenn alle Gespräche beendet sind, sendet der Gutachter seine Einschätzung an die Pflegeversicherung. Diese wiederum lässt Ihnen das Ergebnis im Laufe der Folgewochen zukommen. Es bietet sich an, dem Gutachter Kopien der Krankenakte etc. mitzugeben, damit dieser sie mitsamt seiner Einschätzung an die Pflegeversicherung schicken kann.
Sollte Ihnen die Pflegeversicherung nur den Bescheid zusenden, nicht aber das ausführliche Gutachten, haken Sie nach. Sollten Sie später nämlich Widerspruch gegen das Ergebnis erheben wollen, benötigen Sie das Gutachten, damit Sie sich im Rahmen des Widerspruches auf konkrete Textabschnitte beziehen können.
Sollte der Bescheid entgegen Ihrer Erwartungen keinen Pflegegrad für Sie vorsehen oder Ihrer tatsächlichen Pflegesituation nicht entsprechen, dann legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein. Nicht immer wird in dem überschaubaren Termin ein realistisches Bild der Situation deutlich. Auch kommt es vor, dass MDK-Gutachter nicht unbedingt zugunsten des Antragstellers entscheidet. Denken Sie daran: Der Gutachter wird von der Versicherung geschickt. Diese wiederum versucht möglichst ökonomisch zu handeln. Dabei kommt es mitunter zu Entscheidungen, die unfair erscheinen. Ein Widerspruch erhöht Ihre Chance auf eine realistische und angemessene Einschätzung.
Das Ergebnis der Begutachtung mit der Angabe des zugewiesenen Pflegegrades sollte Ihnen innerhalb von 25 Werktagen nach dem Eingang Ihres Antrags zugesandt werden.
Sie benötigen Unterstützung im Alltag?
Die Alltagshelfer von Careship unterstützen beispielsweise im Haushalt, bei der Nahrungsaufnahme, beim Einkaufen oder leisten Gesellschaft.
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geprüfte und zuverlässige Alltagshelfer
Careship Pflegegradrechner: jetzt kostenlos Pflegegrad berechnen
Dank des sogenannten Bestandschutzes wurde bei der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade niemand, der bereits über eine Pflegestufe verfügte, schlechter gestellt.
Der Umwandlung liegt eine Pflegegrad-Tabelle zu Grunde, die nicht nur die alte Pflegestufe, sondern auch die eingeschränkte Alltagskompetenz berücksichtigt.
Sie möchten wissen, welchem Pflegegrad Ihre Pflegestufe entspricht? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Careship Pflegegradrecher:
Die Leistungen der Pflegeversicherung - Eine Übersicht
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, ist jedoch auf den ersten Blick unübersichtlich und wenig transparent. Erfahren Sie bei uns, welche Leistungen der Pflegeversicherung existieren und was Ihnen gesetzlich zusteht.
Einen ersten Überblick verschafft die folgende Tabelle, die wir gerne für Sie aufschlüsseln und umfassend erklären:
Für die genannten Bereiche ermittelt der Gutachter des MDK jeweils den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen anhand eines Punktesystems (0-3 Punkte). Wenn alle Kategorien begutachtet wurden, fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Wert zusammen, dieser entscheidet bzw. steht dann für einen der Pflegegrade.
0 Punkte - der Pflegebedürftige kann eine Aktivität ohne eine helfende Person ausführen, gegebenenfalls mit einem Hilfsmittel (z.B. Treppenlift).
1 Punkt - Die Aktivität kann überwiegend selbstständig durchgeführt werden, wenn benötigt es nur geringe Hilfe einer anderen Person.
2 Punkte - Die Aktivität kann nur noch zu geringem Maß selbst durchgeführt werden, der Pflegebedürftige ist auf Hilfe angewiesen.
3 Punkte - Der Pflegebedürftige kann die Aktivität nicht selbst durchführen, auch nicht zum Teil.
Pflegegeld: Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Das Budget wird monatlich ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige der Grade 2-5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, auf pflegerische Betreuungsmaßnahmen und auf Unterstützung bei der Haushaltsführung. Die Pflegeversicherung deckt diesen Anspruch mit zweckgebundenen Zahlungen ab, den sogenannten Pflegesachleistungen, die pro Monat gezahlt werden.
Kombinationsleistungen: Wenn Sie das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen kombinieren, spricht man von Kombinationsleistungen. Pflegesachleistungen sind dazu bestimmt, professionelle (häusliche) Pflege durch Pflegedienste sicherzustellen. Diese Leistungen werden dann mit dem Pflegegeld verrechnet.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege wird in Pflege-Einrichtungen geleistet. Die Pflegeversicherung greift dann, wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreicht bzw. der Ergänzung und Stärkung bedarf. Je nach Inanspruchnahme der Tages- oder Nachtpflege, bleibt der Pflegebedürftige tagsüber oder über Nacht in der Einrichtung.
Vollstationäre Pflege: Vollstationäre Pflege meint die Versorgung in einer klinischen oder klinik-ähnlichen Einrichtung mit einem Behandlungsplan von mindestens einem Tag und einer Nacht. In der Regel handelt es sich bei vollstationärer Pflege aber um einen langfristigen Zeitraum.
Stundenweise Verhinderungspflege: Verhinderungspflege meint die Ersatzpflege für den Fall, dass die eigentliche Pflegeperson die Pflege oder Unterstützung nicht ausführen kann, da sie selbst zu dem Zeitpunkt verhindert ist (z.B. durch ein Hobby, einen Arztbesuch, etc.). Je nachdem, ob die Ersatzpflege durch erwerbsmäßige Pflegekräfte oder durch nahe Angehörige sichergestellt wird, variiert die Fördersumme.
Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege zu Hause für eine gewisse Zeit nicht geleistet werden kann und daher übergangsweise in einer stationären Einrichtung stattfindet, ist von Kurzzeitpflege die Rede.
Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag ist für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gedacht. Er ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige entlasten. Der Betrag dient z.B. der Erstattung von Ausgaben für Tages- oder Nachtpflege, für die Kurzzeitpflege, für ambulante Pflegedienste und für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Er beträgt für alle Pflegegrade 125 € pro Monat und wird sowohl zusätzlich zum Pflegegeld als auch zu Verhinderungspflege gezahlt.
Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern bzw. Beschwerden lindern und die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person fördern. Die Leistungssumme beträgt monatlich 40€ und wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.
Ambulant betreute Wohngruppen: Ambulant betreute Wohngruppen sind der Zusammenschluss mehrerer Personen in einer gemeinsamen Wohnung zum Zwecke der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Gefördert werden Gruppengrößen von drei bis zwölf Personen. Förderung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes: Der Leistungsbetrag von bis zu 4.000 Euro ist z.B. für die folgende Maßnahmen oder auch technische Hilfen im Haushalt zu gedacht:
Wie wird der Pflegegrad ermittelt und welche Leistungen stehen Betroffenen mit Pflegegrad zu? Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema Pflegegrade, Leistungsumfang, dem Ablauf der Antragsstellung und wie Sie sich am besten vorbereiten können - anschaulich erklärt und mit vielen Tipps von Careship.
Übersicht
Definition: Die Pflegegrade
Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Die 5 Pflegegrade und das neue Prüfverfahren
So funktioniert das Begutachtungsverfahren "NBA"
Was Menschen mit bereits anerkannter Pflegestufe wissen müssen
In 7 Schritten vom Antrag bis zum Pflegegrad
Die Leistungen der Pflegeversicherung - Eine Übersicht
Definition: Die Pflegegrade
Die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 dienen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Seit Januar 2017, mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), ersetzen diese fünf Pflegegrade die bis dahin verwendeten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. In einem Prüfverfahren werden nun Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vergeben, um die Pflegebedürftigkeit einzustufen. Basierend auf dem Pflegegrad erhalten Betroffene entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Besonders relevant sind die Neuerungen der Pflegereform für Demenzkranke, die ab sofort die gleichen Pflegeleistungen erhalten, wie körperlich Pflegebedürftige.
Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Seit dem 01.01.2017 gibt es statt der 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade, welche die Schwere der Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit einer Person beschreiben.
Im Rahmen der Pflegereform erfolgte so mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eine Umstellung von den Pflegestufen 0,1,2 und 3 auf die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Durch diese Änderung soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, wie beispielsweise Demenzkranke oder geistig behinderte Menschen, entsprechende Leistungen seitens der Pflegeversicherung erhalten - wie physisch eingeschränkte Personen.
Die reine Anzahl der fünf Pflegegrade stellt erstmal noch keine wirkliche Neuerung dar, denn neben den Pflegestufen 1 – 3 existierte auch bisher die „Pflegestufe 0“ bei erheblichen Einschränkungen in der Alltagskompetenz (z.B. Demenz), sowie in Härtefällen zusätzlich die „Pflegestufe 3+“. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht:
Pflegegrade - alles was Sie wissen müssen
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Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Seit dem 01.01.2017 gibt es statt der 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade, welche die Schwere der Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit einer Person beschreiben.
Im Rahmen der Pflegereform erfolgte so mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eine Umstellung von den Pflegestufen 0,1,2 und 3 auf die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Durch diese Änderung soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, wie beispielsweise Demenzkranke oder geistig behinderte Menschen, entsprechende Leistungen seitens der Pflegeversicherung erhalten - wie physisch eingeschränkte Personen.
Die reine Anzahl der fünf Pflegegrade stellt erstmal noch keine wirkliche Neuerung dar, denn neben den Pflegestufen 1 – 3 existierte auch bisher die „Pflegestufe 0“ bei erheblichen Einschränkungen in der Alltagskompetenz (z.B. Demenz), sowie in Härtefällen zusätzlich die „Pflegestufe 3+“. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht:
Definition: Die Pflegegrade
Die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 dienen zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit einer Person. Seit Januar 2017, mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), ersetzen diese fünf Pflegegrade die bis dahin verwendeten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. In einem Prüfverfahren werden nun Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 vergeben, um die Pflegebedürftigkeit einzustufen. Basierend auf dem Pflegegrad erhalten Betroffene entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Besonders relevant sind die Neuerungen der Pflegereform für Demenzkranke, die ab sofort die gleichen Pflegeleistungen erhalten, wie körperlich Pflegebedürftige.
Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Seit dem 01.01.2017 gibt es statt der 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade, welche die Schwere der Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit einer Person beschreiben.
Im Rahmen der Pflegereform erfolgte so mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eine Umstellung von den Pflegestufen 0,1,2 und 3 auf die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5. Durch diese Änderung soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, wie beispielsweise Demenzkranke oder geistig behinderte Menschen, entsprechende Leistungen seitens der Pflegeversicherung erhalten - wie physisch eingeschränkte Personen.
Die reine Anzahl der fünf Pflegegrade stellt erstmal noch keine wirkliche Neuerung dar, denn neben den Pflegestufen 1 – 3 existierte auch bisher die „Pflegestufe 0“ bei erheblichen Einschränkungen in der Alltagskompetenz (z.B. Demenz), sowie in Härtefällen zusätzlich die „Pflegestufe 3+“. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht:
Leben mit Pflegegrad - Die richtige Unterstützung finden
In unserem umfassenden Artikel haben Sie nun viel über das Thema "Pflegegrade" erfahren. Liegt ein Pflegegrad und/oder Unterstützungsbedarf vor, ist der nächste Schritt, die richtige Hilfe zu finden.
Für die medizinischen Versorgung, wie beispielsweise Wundversorgung oder das Geben von Insulinspritzen bei Diabetikern, ist ein Pflegedienst die richtige Anlaufstelle. Doch auch darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote, die Menschen mit Pflegegrad den Alltag erleichtern oder Pflegende Angehörige entlasten.
Careship bietet ein umfassendes Portfolio an Leistungen, von Unterstützung bei der Körperpflege, bis hin zu Einkaufsbegleitung oder Gesellschaft leisten. Dabei ist für uns das Wichtigste, dass wir genau den passenden Alltagshelfer für Sie und Ihre Bedürfnisse finden.
Unsere Leistungen im Überblick:
Mit Careship an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Sie und Ihre Liebsten bestens versorgt sind. Entdecken Sie jetzt, ob unsere Alltagshelfer auch in Ihrer Region verfügbar sind: